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New York Times kritisiert für Versiegelung der Sulzberger‑Papiere, während sie Gerichts‑Transparenz fordert

Die New‑York‑Times fordert mehr Transparenz beim Obersten Gerichtshof, während ihre eigenen Sulzberger‑Archive bis 2057 versiegelt bleiben.

Von Jessica Morgan·
New York Times kritisiert für Versiegelung der Sulzberger‑Papiere, während sie Gerichts‑Transparenz fordert

Die New York Times veröffentlichte eine Titelseiten‑Investigativreportage mit dem Titel „How the Supreme Court Locks Away Its Own History", in der die Reporter Jodi Kantor, Julie Tate, Ann Marimow und Adam Liptak argumentierten, dass das höchste Gericht des Landes die Unterlagen seiner Richter öffentlich zugänglich machen sollte. In dem Beitrag zitierte man die Rechts­historikerin Mary Ziegler von der University of California, Davis, die sagte, die Richter würden sich mit „Reputation Management" beschäftigen, indem sie ihre Akten versiegeln.

Während die Times das Justizsystem zu Offenheit drängt, bleiben die eigenen historischen Unterlagen unerreichbar. Der Findbuch‑Eintrag für die Sammlungen von Arthur Ochs Sulzberger und Arthur Ochs Sulzberger Jr., die 2007 an die New York Public Library gespendet wurden, gibt an, dass die Sulzberger‑Papiere erst 2035 bzw. 2057 zugänglich sein werden. Arthur Ochs Sulzberger trat 1992 von seinem Posten als Verleger und 1997 von seiner Rolle als CEO zurück; sein Sohn trat 2017 als Verleger zurück und ging 2020 als Vorsitzender in den Ruhestand. Beide Papierbestände bleiben also viele Jahre nach dem Ausscheiden der Eigentümer aus der Redaktion versiegelt.

Der Gegensatz hat Vorwürfe einer doppelten Messlatte ausgelöst. Kritiker weisen darauf hin, dass das Leitungs­gremium der Times seit langem strengere Wahlkampffinanz‑Regeln fordert, die Ausgaben wohlhabender Spender begrenzen, und höhere Steuern für Reiche fordert. Gleichzeitig hat die Zeitung Steuervergünstigungen für den Bau eines neuen Hauptsitz‑Turms in Manhattan beantragt, ein Schritt, der ihre eigene Steuerlast effektiv senken würde.

Zusätzlich zu dem Archiv‑Problem steht die Times unter Druck von ihren eigenen Aktionären. Das National Center for Public Policy Research, das Anteile an dem börsennotierten Unternehmen hält, sandte ein Schreiben, das ebenfalls von Anwälten des National Jewish Advocacy Center unterzeichnet war, und forderte eine Einsicht in die Bücher und Unterlagen der Times. Das Schreiben bezeichnete die Anfrage als „auf konkretem Unternehmensrisiko begründet" und erklärte, die Dokumente seien nötig, um zu prüfen, ob Vorstand und Geschäftsleitung die rechtlichen, reputations‑, finanz‑ und geschäftlichen Folgen der redaktionellen Praxis des Unternehmens bewertet haben.

Die Times hat bislang nicht nachgekommen. In einer Erklärung wies die Zeitung die Aktionärsanfrage als „einen klaren Versuch, die durch den ersten Verfassungszusatz geschützte Berichterstattung zu ersticken" zurück. Dieselbe Formulierung wurde verwendet, als die Times das Oberste Gericht aufforderte, seine eigenen Archive offenzulegen, und die Gerichts­geheimhaltung als „einen klaren Versuch, die durch Artikel III geschützte Rechtsprechung zu ersticken" bezeichnete. Beobachter haben die parallele Wortwahl als Hinweis darauf hervorgehoben, dass die Zeitung unterschiedliche Maßstäbe für ein privates Unternehmen und eine Bundesinstitution anlegt.

Um die Bedeutung zu verstehen, muss man sich ansehen, wie beide Institutionen mit historischen Unterlagen umgehen. Oberste­gericht‑Richter legen traditionell ihre Papiere beim National Archives ab, doch diese unterliegen einem 25‑jährigen Embargo nach dem Tod des Richters. Einige Wissenschaftler argumentieren, dass diese Regel die Forschung und die öffentliche Rechenschaftspflicht behindert. Die Untersuchung der Times reiht sich in einen wachsenden Chor von Rechtsexperten ein, die eine Verkürzung oder Abschaffung des Embargos fordern.

Öffentliche Bibliotheken, darunter die New York Public Library, haben den Auftrag, freien Zugang zu Informationen zu gewährleisten. Gleichzeitig respektieren sie Spender‑Beschränkungen, die den Zugang für einen festgelegten Zeitraum einschränken können. Die Sulzberger‑Spende ist ein Beispiel für eine private Vereinbarung, die die übliche Offenheit der Bibliothek überlagert. Die Bibliotheks‑Richtlinie erlaubt solche Beschränkungen, wenn sie vom Spender festgelegt werden, ein Vorgehen, das bei anderen Sammlungen ebenfalls vorkommt, aber in den Medien selten kritisch beleuchtet wird.

Die New York Times ist ein börsennotiertes Unternehmen, das an der New York Stock Exchange gehandelt wird. Damit unterliegt sie den Wertpapier‑Regelungen, die Aktionären das Recht einräumen, Informationen anzufordern, die den Unternehmenswert beeinflussen könnten. Die Rechte zur Einsicht von Aktionären sind im Securities Exchange Act verankert und erlauben Investoren, Unternehmensunterlagen zu prüfen, wenn sie einen legitimen Zweck nachweisen. Die Anfrage des National Center for Public Policy Research fällt in diesen rechtlichen Rahmen, obwohl die Times argumentiert, die Anfrage sei politisch motiviert.

Experten für Unternehmens‑Governance betonen, dass Transparenz‑Streitigkeiten innerhalb eines öffentlichen Unternehmens die Aktienperformance und das öffentliche Vertrauen beeinflussen können. Wenn Aktionäre das Gefühl haben, dass der Vorstand sich vor Kontrolle schützt, könnten sie Änderungen in der Führung oder der Politik fordern. Umgekehrt kann eine Zeitung, die sich selbst als Wächter der Regierung positioniert, unter die Lupe genommen werden, besonders wenn sie von öffentlichen Subventionen profitiert.

Aus politischer Sicht entspricht die redaktionelle Haltung der Times zu Wahlkampffinanzierung und Besteuerung progressiven Positionen, die im Kongress und in den Landesparlamenten der USA und Kanadas diskutiert werden. Die Befürwortung höherer Steuern für Wohlhabende spiegelt Vorschläge in mehreren US‑Bundesstaaten und kanadischen Provinzen wider, die soziale Programme finanzieren sollen. Kritiker argumentieren, dass der eigene Antrag der Times auf Steuererleichterungen für den neuen Hauptsitz die Glaubwürdigkeit dieser Argumente untergraben könnte.

Die Debatte um die Sulzberger‑Archive wirft zudem breitere Fragen zur Rolle der Philanthropie bei der Gestaltung öffentlichen Wissens auf. Wenn ein bedeutendes Medien‑Unternehmen seine eigene Geschichte jahrzehntelang verschließt, wird Forschern die Möglichkeit genommen, die Entwicklung des amerikanischen Journalismus, der Medien‑Eigentümerschaft und den Einfluss von Familiendynastien auf den öffentlichen Diskurs zu untersuchen. Das gleiche Argument gilt für das Oberste Gericht, wo versiegelte Unterlagen den Entscheidungs‑prozess, der nationale Politik prägt, verdecken können.

Rechtswissenschaftler weisen darauf hin, dass jede Bewegung hin zu größerer Offenheit wahrscheinlich gesetzgeberisches Handeln erfordert. In den USA müsste der Kongress den Federal Records Act ändern oder ein neues Gesetz speziell für Gerichtsunterlagen verabschieden. In Kanada gibt es ähnliche Diskussionen über den Zugang zu den Archiven der Richter des Supreme Court of Canada, wobei das rechtliche Rahmenwerk dort anders gestaltet ist.

Wie es weitergeht, hängt davon ab, wie beide Institutionen reagieren. Das Oberste Gericht hat bislang keine Bereitschaft gezeigt, seine Archiv‑Politik zu ändern, und jede Änderung würde auf prozedurale Hürden stoßen. Die New York Public Library, gebunden an die Spender‑Vereinbarung, wird den Zugangs‑Zeitplan wahrscheinlich nicht ohne Zustimmung der Sulzberger‑Familie anpassen. Gleichzeitig könnte die Times weiterhin Druck von Aktionären und öffentlichen Interessengruppen ausgesetzt sein, die verlangen, dass sie ihre internen Praktiken mit der Transparenz in Einklang bringt, die sie in den Leitartikeln propagiert.

Für Leser und Steuerzahler bleibt das Kernproblem dasselbe: Ob mächtige Institutionen, sei es ein Bundesgericht oder ein Medien‑Konglomerat, denselben Offenheits‑Standards unterliegen sollten. Das Ergebnis könnte das Vertrauen der Öffentlichkeit in sowohl die Justiz als auch die Presse prägen und wird wahrscheinlich zukünftige Debatten über das Gleichgewicht zwischen Privatsphäre, Reputation‑Management und dem öffentlichen Recht auf Information beeinflussen.